Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sorgt für Transparenz bei den Tierarztkosten.
Nachfolgend wollen wir die Abrechnung nach GOT am Beispiel einer Katzenkastration verdeutlichen. Die tierärztliche Tätigkeit setzt sich aus verschiedenen Behandlungsschritten und zusätzlichen Entgelten (Arzneimittel, Laborleistungen etc.) zusammen. Die Addition zzgl. der Mwst. ergibt den Rechnungsbetrag.
Zusätzlich kann jede einzelne Leistung mit dem Ein- bis Dreifachen des Gebührensatzes (je nach Schwierigkeit) berechnet werden!
(Anm.: in begründeten Einzelfällen können Einfach- bzw. Dreifachsatz unter- bzw. überschritten werden; dazu ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig)
Behandlungsschritte / GOT-Position / Einfachsatz
Allg. Untersuchung m. Beratung, Katze / 20 g / 8,02 €
Injektionsnarkose / Z 4.3 e / 17,18€
Kastration, Katze weiblich / G5.4 b /51,54€
Injektion(en) / 504 aa / je 5,15€
+ Entgelt f. angew. u. abgeg. Arzneimittel §§1 u.8 *
+ Entgelt für Verbrauchsmat.(z.B. Nahtmat.) §1 *
Zwischensumme 81,89€
zzgl. 19 % Mwst. 15,56€
Endsumme 97,45€
(* nicht eingesetzt da Unterscheidung je nach dem welche Medis
eingesetzt werden)
Zu beachten ist, daß dieses Beispiel einen Routinefall darstellt. Bei Komplikationen oder der Wahl eines anderen Narkoseverfahrens fallen höhere Gebühren an.
Folglich haben Tierhalter bei der Kastration einer weiblichen Katze Rechnungen in der Summe von 100€ bis 150€ (Einfachsatz) zu bezahlen.
Jeder kann an diesem Beispiel erkennen daß die Tierschutzvereine bei der Vermittlung jeder kastrierten Katze bzw. bei Kitten mit Kastrationsgutschein bares Geld zulegen müssen da die Tiere ja immer auch geimpft und entwurmt sind. Somit ist eine Schutzgebühr von rd. 80€ absolut angebracht und tolerierbar!
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